Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 344/2002
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Günter Johann and Gabriele Gertrude P. v “Turventa S. L. U.” and “Nove Ferien Plus Est.”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 16/09/2002
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Timeshare Directive, Article 1 Timeshare Directive, Article 2
  • Leitsatz
    1. Das Fehlen der Festsetzung von Zeiträumen für die Nutzung von Teilnutzungsrechten bedeutet nicht notwendigerweise einen Missbrauch oder eine Verschleierung der Vertragsklausel und ist daher nicht unwirksam, da es einen Vorteil für den Verbraucher bedeuten kann, indem es ihm mehr Freiheit bei der Wahl der Nutzungszeiträume erlaubt, solange die Buchung weit im voraus vorgenommen wird.
    2. Die Festlegung einer Nutzungszeit unter der nach dem Gesetz festgelegten (3 Jahre im Ge-setz, 15 Monate in diesem Fall) verhindert die Anwendung des Gesetzes nicht, wenn ein System automatischer jährlicher Verlängerungen festgelegt ist, welches den Vertrag gesetzeswidrig macht.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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